Wir (EKN Logistics) arbeiten ausschließlich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Änderungen dieser müssen schriftlich vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Aufträge, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart oder besprochen wurde.

Wir (EKN Logistics) arbeiten auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der aktuellen Fassung. Der Auftraggeber bestätigt mit einreichen des Auftrags, dass er mit dem Inhalt der ADSp vertraut ist und diesen vollständig verstanden hat.
Link zur ADSp

Allgemeine Einkaufsbedingungen der EKN Logistics e.K. für sämtliche Lieferungen und Leistungen

– 1 –

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unverzüglichen Zahlung aller Abgaben und sonstigen Aufwendungen, die die Firma EKN Logistics bei der Ausführung des Auftrags für ihn verauslagt.

– 2 –

Der Auftraggeber versichert, daß er entweder der Käufer der anzumeldenden Waren ist oder in Vollmacht des Käufers handelt.

– 3 –

Die Firma EKN Logistics kann die Zollabfertigung wegen eines wichtigen Grundes verweigern. Wichtige Gründe können sein:
– Zahlungsverzug des Auftraggebers
– fehlende Dokumente für eine ordnungsgemäße Zollanmeldung
– unzureichende und / oder lückenhafte Warenbeschreibung

– 4 –

Der Auftraggeber hat gegenüber der Firma EKN Logistics mitzuteilen:
– 4.1 –

Alle für die Zollanmeldung erforderlichen Angaben wie Packstückanzahl, Brutto- und Nettogewichte, Wareninhalte und Warenwerte, sowie zur Berechtigung zum Vorsteuerabzug und zum Geschäftsverhältnis ( z.B. Verbundenheit).
– 4.2 –

Die Ausnutzung von Kontingenten.

Zusätzlich hat der Auftraggeber der Firma EKN Logistics folgende Unterlagen zur Bearbeitung des Auftrages vorzulegen:

Sämtliche für die Abfertigung nötigen Dokumente, vor allem Handelsrechnung und Frachtbrief ( AWB,CMR, etc. ), desweiteren Ursprungszeignisse, Lizenzen, Präferenznachweise ( wenn der Anmelder dies wünscht), Überwachungsdokumente, Ein- und Ausfuhrgenehmigungen.

Der Auftraggeber trägt alle Kosten und steuerlichen Nachteile, die  durch unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben bzw. durch die Nichtvorlage der notwendigen Dokumente verursacht werden. Sofern der Auftraggeber nicht selbst Importeur ist, tritt er dem Zolldeklaranten bereits jetzt solche Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gegen den Importeur ab, die darauf beruhen, daß der Importeur die notwendigen Angaben und Unterlagen unrichtig, unvollständig oder verspätet übermittelt.

– 5 –

Die Firma EKN Logistics übernimmt keine Haftung für eine unrichtige Ermittlung des Warennummern-Codes, sofern sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Zolltarifauskünfte der Firma EKN Logistics sind immer unverbindlich. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, daß eine verbindliche Zolltarifauskunft bei den zuständigen Zollbehörden beantragt werden kann.

– 6 –

Die Firma EKN Logistics ist nicht verpflichtet, die Möglichkeiten und die Voraussetzungen der Zollabfertigung zu einem begünstigten Zollsatz zu prüfen oder den Auftraggeber über dies aufzuklären. Die Pflicht, sich über etwaige Zollbefreiungen und diesbezüglich beizubringende Unterlagen zu informieren, obliegt allein dem Auftraggeber als Einführer der Ware, es sei denn, es wird eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.

– 7 –

Die Firma EKN Logistics ist nicht zur Prüfung einer etwaigen Verletzung gewerblicher Schutzrechte verpflichtet.

– 8 –

Erfüllungsort für alle von den Vertragsparteien zu erbringenden Leistungen ist Wittlich. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis entstehen, ist  Wittlich. Für Ansprüche gegen die Firma EKN Logistics ist Wittlich ausschließlicher Gerichtsstand.

– 9 –

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.